RechterBklock
Unsere Leistungen
Was ist zu beachten - wie kündige ich richtig ?
Ob Job, Familie oder welcher Grund auch immer-
Ist in Ihrem Mietvertrag über die Dauer des Mietvertrages nichts festgelegt, (ein so genannter unbefristeter Mietvertrag) gilt die gesetzliche Kündigungsfrist seitens des Mieters spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats.
Auch der Samstag ist ein Werktag. Ist der betreffende Samstag jedoch der dritte Werktag, so zählt er nicht mit. D. h. der Mieter kann auch noch am folgenden Montag kündigen. (Wäre der dritte Werktag).
Sie wollen zum Ende März kündigen. Die Kündigung muss dem Vermieter bis spätestens 05.01.2011 zugegangen sein (vorliegen). In unserem Beispiel wäre der 05.01.2011 der dritte Werktag. Erreicht den Vermieter die Kündigung erst danach, endet das Mietverhältnis erst Ende April 2011.
Im Zweifel ist es ratsam sich beim örtlichen Mieterverein Auskunft einzuholen. Unter der Onlineadresse www.mieterbund.de finden Sie weitere detaillierte Informationen. |
Tipps für Ihren Umzug:
Umzugsratgeber zum download - in PDF Umzug ins Ausland |
Checkliste Umzug:
Die umweltfreundliche Spedition!
|