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Umzug ins Ausland

ChecklisteUmzug

Umzug ins Ausland

Sie ziehen ins Ausland um, was ist wichtig? Was wird benötigt? Was gilt es zu beachten?
Umzüge ins Ausland erfordern eine besondere Planung. Z.B. evtl. eine Überseeverpackung.
Ihre gewählte Spedition hat hier die meiste Erfahrung, und Sie sollten nur mit einem qualifizierten Spediteur umziehen.

Hier noch ein paar Tipps zum abhaken:
Visum (Brauchen Sie und Ihre Familie noch ein Visum ? Sind Ihre Pässe noch gültig?
Reisepass, Personalausweis. In der EU brauchen Sie kein Visum !)

Impfungen
(Sind Impfungen notwendig? Unbedingt vorher informieren und ggf. impfen
lassen)

Zollfragen
(Sind Zollanträge notwendig? PKW, Schmuck, Bargeld, LCD-TV, Computer)

Arbeitserlaubnis
(Muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden?)

Krankenkasse
(Leistungsübernahmeerklärung / Auslandskrankenschein)

Führerschein
(Evtl. ist es sinnvoll sich einen internationale Führerschein ausstellen zu
lassen. Bleiben Sie in der EU und Sie haben noch keinen EU Führerschein, sollten Sie diesen
beantragen.)

Versicherungen
(Leistet Ihre Versicherung auch im Ausland? Unbedingt informieren. Macht
es evtl. Sinn bestimmte Versicherungen beitragsfrei stellen zu lassen?)

Gesundheitscheck
(Nutzen Sie jetzt noch die Möglichkeit sich untersuchen zu lassen.
Zahnarzt, Hausarzt)

Medikamente (Sie nehmen regelmäßig Medikamente? Denken Sie frühzeitig daran diese
noch verschreiben zu lassen.

Hausrat (Rentiert sich der Umzug für den Hausrat? Evtl. ist es günstiger vor Ort zu kaufen,
als diese transportieren zu lassen.)

Haustiere (Fragen Sie ihren Tierarzt, welche Impfungen notwendig sind. Er weiß auch, ob Sie Ihr Haustier in das Zielland einführen dürfen und welche Bestimmungen zu beachten
sind.)

Pflanzen (Nicht alle Pflanzen dürfen ins Zielland eingeführt werden. Fragen Sie im Konsulat
nach.)

Steuerrückerstattung (Fällt für Umzugstransporte innerhalb der EU Mehrwertsteuer an,
kommt der gültige Steuersatz des Ziellandes zum Tragen. Einkäufe vor Umzügen in Staaten
außerhalb der EU sind in bestimmten Fällen mehrwertsteuerfrei: Wenn Waren und
Rechnungen dem Umzugsgut beigepackt sind, oder Sie zum Zeitpunkt des Kaufs bereits am
neuen Wohnort gemeldet sind, oder wenn Ihr Spediteur eine so genannten „Weiße
Spediteursbescheinigung“ ausgestellt hat.

Alle Angaben ohne Gewähr!

 

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