Der Umzug ist geschafft. Doch Zeit für Entspannung bleibt noch nicht. Sie sollten sich auf alle Fälle rechtzeitig ummelden. Gern wird dies vernachlässigt, da die meisten Menschen der Meinung sind, dass dies noch Zeit hat. Sie sollten sich aber nicht so viel zeit lassen, da die Behörden lange Fristen nicht gern sehen.
Es kann hier ein so genanntes Ordnungsgeld gegen Sie verhängt werden. Die Höhe des Ordnungsgeldes variiert, kann aber durchaus in mehrere hundert Euro gehen. Daher gilt: Rechtzeitig ummelden.
Damit Sie auch nach dem Umzug den Überblick behalten hier die wichtigsten Stellen bei denen Sie sich ummelden sollten:
- Einwohnermeldeamt (Innerhalb 7 Tage) - KFZ-Zulassungsbehörde (Innerhalb 7 Tage)
- Versicherungen (Sofort) - Finanzamt (Innerhalb 14 Tage) - Arbeitsamt (Sofort) - Evtl. Familienkasse (3 Tage) - ARGE (sofort) - Vereine (14 Tage) - Evtl. Schule (sofort) - GEZ (7 Tage) - Evtl. Kreiswehrersatzamt (Sofort) - Evtl. Kindergarten (Sofort) - Kirche (14 Tage)
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