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Kautionsrückzahlung und ihre Irrtümer
Nach dem die Mietzeit beendet geht der Mieter natürlich davon aus, dass der Vermieter Ihm die hinterlegte Kaution zurückgibt. Gesetzlich ist der Vermieter jedenfalls verpflichtet sobald wie möglich die Kaution rückzuzahlen. In der Regel wird dies nach Abrechnung der Betriebskosten der Fall sein.
Ein Vermieter darf beim Ende des Mietverhältnisses die Kaution ersteinmal einbehalten, wenn eine Betriebskostennachzahlung zu erwarten ist. Hat der Vermieter nach der Feststellung, jedoch spätestens 6 Monaten nach Auszug des Mieters aus der Wohnung immer noch nicht die Nebenkosten abgerechnet, so ist die Kaution fällig.
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