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Kautionsrückzahlung

ChecklisteUmzug

Kautionsrückzahlung und ihre Irrtümer

Nach dem die Mietzeit beendet geht der Mieter natürlich davon aus, dass der Vermieter Ihm die hinterlegte Kaution zurückgibt. Gesetzlich ist der Vermieter jedenfalls verpflichtet sobald wie möglich die Kaution rückzuzahlen. In der Regel wird dies nach Abrechnung der Betriebskosten der Fall sein.


Sind im Vorfeld noch Kosten Seitens des Mieters offen (z.B. Abrechnung), hat der Vermieter in der Regel einen Zeitraum von
3 bis maximal 6 Monate Zeit mit der Rückzahlung der Kaution. Zusätzlich hat er das Recht, einen Teil der Kaution einzubehalten, als so genannte „Sicherheitsreserve für noch ausstehende Betriebskosten“.

Siehe auch Urteil Amtsgericht Hannover , 560 C 16066/04

Ein Vermieter darf beim Ende des Mietverhältnisses die Kaution ersteinmal einbehalten, wenn eine Betriebskostennachzahlung zu erwarten ist. Hat der Vermieter nach der Feststellung, jedoch spätestens 6 Monaten nach Auszug des Mieters aus der Wohnung immer noch nicht die Nebenkosten abgerechnet, so ist die Kaution fällig.


Mit diesem Brief können Sie ihn freundlich daran erinnern.
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Alle Angaben ohne Gewähr!


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